Sachbearbeiter Bauordnung (m/w/d)

 

Entgeltgruppe: E 9b TVöD-VKA     
Einstellungsdatum: sofort  
Befristung: nein
Arbeitszeit: Vollzeit   


Ihre Aufgaben:

Dem/Der Sachbearbeiter/in obliegt die Bearbeitung baurechtlicher Genehmigungen und ordnungsbehördlicher Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht sowie der Baulasten. Weiterhin obliegt ihr/ihm die Durchführung und Mitarbeit bei den innerhalb der Verwaltung anfallenden Vergabeverfahren.

 

Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:

 

·        Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht

·        Ordnungsverfügungen

·        Bearbeitung von Baulasten

·        Baurechtliche Prüfung in Bezug auf die geplante Nutzung im Rahmen von Kauf- und Pachtverträgen städtischer Grundstücke

 

Ihr Profil:

 

Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-FH oder Bachelor) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder vergleichbar.

 

Wünschenswerte Fachkenntnisse:

 

·        BauGB, Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

·        Verwaltungsrecht, VwGO, VwVfG-LSA 

·        SOG-LSA

·        OWiG

 

Wir bieten:

 

·        eine interessante, anspruchsvolle und selbstständige Tätigkeit mit Raum für Eigeninitiative

·        flexible Arbeitszeiten

·        Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)

·        Vereinbarkeit von Familie und Beruf

·        eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung

·        Jahressonderzahlung 

·        30 Tage Jahresurlaub

·        Betriebliches Gesundheitsmanagement

·        Möglichkeit des mobilen Arbeitens

 

 

Ihre Bewerbung:

 

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Onlinebewerberportal oder schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen möglichst per E-Mail als PDF-Datei an organisation@stadt-zeitz.de.

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Hinweis zum Datenschutz

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Andernfalls werden die Unterlagen nach bestandskräftigem Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

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